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   BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95   

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https://dejure.org/1996,3929
BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95 (https://dejure.org/1996,3929)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.1996 - 1 BvR 989/95 (https://dejure.org/1996,3929)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 1996 - 1 BvR 989/95 (https://dejure.org/1996,3929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC-Archiv

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Einlegung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385], stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).

    Fristen sollen die Gerichte vor unangemessenen Verfahrensverzögerungen schützen (vgl. BVerfGE 88, 118 [124]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 69, 381 [385], stRspr; zuletzt BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).

    Ebensowenig darf die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangter fristwahrender Schriftsätze auf ihn abgewälzt werden, sofern die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (BVerfGE 69, 381 [386]).

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Etwaige Fristversäumnisse, die auf der Verzögerung der Entgegennahme von Schriftsätzen durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger aber nicht angelastet werden (BVerfGE 52, 203 [207] m.w.N.).

    Demgegenüber müßte ein Anwalt, der seinen Schriftsatz erst kurz vor Fristablauf fertigt, ohne weiteres Wiedereinsetzung erhalten, sofern er nur einen fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch so zeitig begonnen hat, daß er unter normalen Umständen bis 24.00 Uhr abgeschlossen worden wäre (ähnlich BVerfGE 52, 203 [211 f.]).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Allerdings sind die nach der jeweiligen prozessualen Lage gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zu verlangen (BVerfGE 74, 220 [225]).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die Gerichte dürfen daher bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die Gerichte dürfen daher bei Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannen (BVerfGE 40, 88 [91]; 67, 208 [212 f.]; stRspr).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die der angegriffenen Entscheidung zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer unvertretbaren Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die der angegriffenen Entscheidung zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer unvertretbaren Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die der angegriffenen Entscheidung zugrundeliegende Auffassung (ähnlich: BGH, NJW 1992, S. 244 ; NJW 1995, S. 1431 [1432]; BAGE 65, 255 [259]; BSG, AP Nr. 26 zu § 233 ZPO 1977; OLG München, VersR 1991, S. 831 ) führt zudem zu einer unvertretbaren Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Ein Prozeßbevollmächtigter, der seinen Schriftsatz bereits am frühen oder späten Nachmittag des letzten Tages der Frist fertiggestellt hat, müßte danach beim Scheitern einer Übermittlung per Telefax unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand alle nur denkbaren Anstrengungen unternehmen, um den fristgerechten Eingang bei Gericht doch noch sicherzustellen.
  • BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 196/92

    Notwendige Auslagen im verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 989/95
    Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (Hoppmann, VersR 1992, S. 1068 [Fn 6 m.w.N.]; s. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1995, S. 441 [442]).
  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 19 B 29/09

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Prüfung liefe auf die inhaltliche Kontrolle einer spezifisch anwaltlichen Tätigkeit durch seine Büroangestellten hinaus und ist zur Überzeugung des Senats im Rahmen einer verlässlichen Büroorganisation und Fristenkontrolle nicht geboten (vgl. zur Überspannung der Anforderungen bei Nichteintragung des zuständigen - vom Rechtsanwalt selbst zu ermittelnden - Rechtsmittelgerichts im Fristenkalender, Beschluss des BGH vom 30.10.2008 - ZB 54/08 -, zum verfassungsrechtlichen Hintergrund Beschluss des BVerfG vom 01.08.1996 - 1 BvR 989/95 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 3 B 3/04

    Rentenversicherung

    Die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist in allen Gerichtszweigen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung uneingeschränkt zulässig (Kammerbeschluss der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 - 1 BvR 989/95 - m.w.N.).
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